Verfahrenseinheit und Verfahrenstrennung in Wirtschaftsstrafverfahren
David Zogg
Dem Grundsatz der Verfahrenseinheit gemäss Art. 29 StPO haftet eine gewisse Trivialität oder gar Selbstverständlichkeit an, gerade in Wirtschaftsstrafverfahren weist die gesetzliche Konzeption aber vielfältige Schattierungen und Facetten auf, die es im Einzelfall zu prüfen und gegeneinander abzuwägen gilt.